Arbeitgeber

Arbeitgeber

Arbeitgeber müssen ihr Unternehmen zum wirtschaftlichen Erfolg führen. Leider gibt es immer wieder Arbeitnehmer, die den Arbeitgeber in seiner Handlungsfähigkeit gefährden.

Daher wird es notwendig verhaltensauffällige Mitarbeiter, die das Betriebsklima durch vertragswidriges Verhalten gefährden, entsprechend in den Griff zu bekommen. Wenn Arbeitnehmer verhaltensauffällig werden, den Betriebsfrieden stören oder einem nicht mehr hinnehmbaren Leistungsmangel erliegen, übernehme ich Gespräche zur Konfliktbeilegung.

Sollte dies keine Option mehr sein, ist anhand von wirtschaftlichen Eckdaten zu ermitteln, was eine Kündigung an Kosten nach sich ziehen kann und ob eine einvernehmlich herbeigeführte Trennung wirtschaftlich sinnvoller ist. Dazu biete ich ein umgehende Begleitung zum Trennungsmanagement an. Auf meiner Seite zum Trennungsmanagement finden Sie eine Beispielberechnung.

Sollte es zur Aussprache von Abmahnungen kommen, ist zu beachten, dass Abmahnungen formell richtig erfolgen und im Kündigungsschutzprozess nicht kassiert werden.

Ich berate kleine und mittelständische Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts unter Berücksichtigung der damit verbundenen Rechtsgebiete. Mein Kanzleipartner Sebastian Dramburg unterstützt Ihre Fragen im  IT- und Medienrecht.

Zu meinen Präferenzen gehört die Gestaltung von Arbeitsverträgen. Damit Vereinbarungen möglichst lange Bestand haben, müssen Arbeitsverträge auf die Bedürfnisse und die Leistungsfähigkeit des Unternehmens abgestimmt werden.

Aus diesem Grund lohnt sich auch eine arbeitsrechtliche Due-Diligence Prüfung, um den Stand der Verträge und die daran hängenden Kosten genau im Blick zu behalten. Unangenehme finanzielle Folgen können sich durch ungewollt zustande gekommene betriebliche Übungen (keine Stichtagsregelung eingeführt), unwirksame Arbeitszeitmodelle, fehlende Vereinbarungen zur Datenverarbeitung, widersprüchliche Dienstvereinbarungen, und nicht zuletzt durch nachgewiesene Scheinselbständigkeit freier Dienstleister (Werkverträge) und der damit verbundenen Rückforderung sozialversicherungsrechtlicher Beiträge über viele Jahre ergeben.