Kündigungsschutz

DSK Dramburg - Kündigunsschutz

Kündigungsschutz

Eine Kündigung kommt selten ohne Vorwarnung. Diesbezüglich gibt es allerdings keinen Unterschied auf Seiten der Arbeitgeber oder des Arbeitnehmers. Für Arbeitgeber habe ich unter dem Begriff „Trennungsmanagement“ eine Alternative für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses beschrieben.

Arbeitnehmer führt der Erhalt einer Kündigung meist in eine extrem unangenehme Situation, da der Handlungsspielraum gegen den Willen des Arbeitgebers begrenzt erscheint.

Was immer beachtet werden muß, ist die sogenannte Präklusionsfrist, welche bedeutet, dass innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage bei Gericht eingehen muß.

Wird diese Frist nicht eingehalten, reduzieren sich die Gestaltungsmöglichkeiten nahezu auf Null.

Innerhalb der Kündigungsschutzklage wird vom Arbeitsgericht geprüft, ob die ausgesprochene Kündigung überhaupt rechtmäßig erfolgt ist.

Die Gründe, die eine Kündigung unrechtmäßig machen sind vielseitig, so dass eine genaue Prüfung immer im Einzelfall erfolgen sollte und es wenig Sinn macht, diese hier zu versuchen aufzuzählen. Eine Kündigung ist oftmals schon aus „formellen Gründen“ unwirksam. Dies ist der Fall, wenn die falsche Person unterschrieben hat oder es an der erforderlichen Schriftform fehlt. Anhaltspunkte dazu können im Gespräch über meine Ersteinschätzung angesprochen werden.