Trennungsmanagement

Trennungsmanagement

Arbeitsverträge aufheben ist meist wirtschaftlicher und effektiver als kündigen!

Je weniger Gründe dem Arbeitgeber für eine rechtmäßige Kündigung vorliegen, umso sinnvoller wird eine einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsverhältnisses sein.

Dies setzt ein Trennungsmanagement aus allen Perspektiven voraus. Damit eine Aufhebung reibungslos abläuft, sind neben den arbeitsrechtlichen Aspekten noch weitere Punkte zu beachten. Im Vordergrund muß immer der Wille stehen, die Persönlichkeit aller Beteiligten zu schonen. Dabei sind auch die verbleibenden Mitarbeiter*innen als Beteiligte nicht außer acht zu lassen. Denn eine Trennung kann das künftige Engagement und Vertrauen in den Arbeitgeber positiv oder negativ beeinflussen.

  • Wo liegen die Vorteile einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses?
  • Rechtssicherheit über Beendigung und der damit verbundenen Kosten tritt schnell ein.
  • Der Kopf ist frei für wesentliches und es muß keine Arbeitszeit für Absprachen hinsichtlich der Kündigungsschutzkage aufgebracht werden.
  • Bei verbleibenden Mitarbeitern wird keine Erde verbrannt.
  • Arbeitgeber strahlt Handlungshoheit aus und damit Souveränität.

Was ist zu beachten?

  • Timing!
    unter anderem der Frage: an welchen Wochentagen zu welcher Uhrzeit vereinbare ich das Mitarbeitergespräch?
  • Wer ist anwesend?
  • Wer übernimmt die Gesprächsführung?
  • Was ist Inhalt des Gesprächs?
  • Wie lange sollte die Gesprächsdauer sein?

Rechenbeispiele: Kündigung versus Auflösung

AN ist seit 10 Jahren im Betrieb und verdient 3.500 €/Brutto

Zu klären sind Punkte, über die es allerdings regelmäßig unterschiedliche Ansichten gibt.

  • Sozialauswahl (?)
  • Betriebsbedingte Gründe (?)
  • unternehmerische Entscheidung (?)
  • Verhaltensbedingte Gründe (?)

Prozesskosten betragen bei einem Streitwert von 15.750€ = 3.015 €/brutto

Prozeßdauer Gütetermin und Kammertermin = mindestens 6 Monate
Annahmeverzugsrisiko 6 x 3.500€ = 21.000 €

Prozeßarbeitsverhältnis (Risiken-Kündigungsgrund zu verwirken)

Gegebenenfalls erfolgt im Kammertermin eine Einigung über z.B. 0,75 Monatsgehälter pro Jahr der Zugehörigkeit mit Beendigung nach 4 Monaten gesetzl. Kündigungsfrist.
Im Ergebnis wären das an Abfindung 10 x 0,75 x 3.500 € = 26.250 €/brutto

Das würde bedeuten: 4 Monate (gesetzl. Kündigungsfrist) werden unter Anrechnung der Urlaubs- und Überstundenabgeltung unwiderruflich freigestellt. = 14.000 € ohne Gegenleistung.

Die Kosten für den Arbeitgeber betragen bei diesem Beispiel 3.015 € + 26.250 € + 14.000 € = 43.265 €.

Findet man an diesem Punkt keine Einigung und sind die kündigungsrelevanten Gründe nicht ausreichend um die Kündigung zu rechtfertigen hat der Arbeitnehmer einen Anspruch seine Tätigkeit weiterhin auszuüben. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Arbeitgeber, soweit der Arbeitnehmer keine anderweitige Beschäftigung hat, bereits 64.265 € zu zahlen, (Kosten + Annahmeverzugsrisiko) ohne eine Gegenleistung erhalten zu haben. Hinzu kommen Zeit, Reputationsverlust und vor allem keinerlei Lösungen erreicht zu haben. Dieses Szenario ist frustrierend.

Eine Auflösung kann anhand diesem Rechenbeispiel unter Einbeziehung der tatsächlich vorliegenden Kündigungsgründe eingegrenzt werden. Dieses Risiko ist fachkundig abzuschätzen und auf dieser Grundlage sind Trennungsgespräche zu führen.

Im vorliegenden Beispiel beträgt die Kostenersparnis über 20.000 €. Die oftmals noch wichtigere Ersparnis ist jedoch der Zeitfaktor, der durch einen vermiedenen Prozeß in sinnvollere Arbeitszeit eingebracht werden kann.

Die Kündigung ist nur dann erste Wahl, wenn sie rechtssicher durchzusetzen ist.