Arbeitsvertrag

Arbeitsvertrag

Die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen ist arbeitsrechtliche Grundlage.

Auch wenn ein unbefristetes Arbeitsverhältnis keinen schriftlichen Arbeitsvertrag benötigt, sollten alle Punkte, auf die man sich vor Begründung eines Arbeitsverhältnisses geeinigt hat, auch in einem Arbeitsvertrag untergebracht werden. Ärger gibt es immer erst hinterher. Daher lautet mein Motto: „make friends- make contracts“.

Zu meinen Präferenzen gehört die Gestaltung von Arbeitsverträgen. Damit Vereinbarungen möglichst lange Bestand haben, müssen Arbeitsverträge auf die Bedürfnisse und die Leistungsfähigkeit des Unternehmens abgestimmt werden. Es gibt auch im Rahmen der Gesetze Möglichkeiten, arbeitsvertragliche Vereinbarungen in die ein oder andere Richtung zu gestalten.

Bei bereits geschlossenen Verträgen sind getroffene Regelungen manchmal von der aktuellen Rechtsprechung überholt und unwirksam geworden. Aus diesem Grund lohnt sich auch eine arbeitsrechtliche Due-Diligence-Prüfung, um den Stand der Verträge und die daran hängenden Kosten genau im Blick zu behalten. Unangenehme finanzielle Folgen können sich durch ungewollt zustande gekommene betriebliche Übungen (keine Stichtagsregelung eingeführt), unwirksame Arbeitszeitmodelle, fehlende Vereinbarungen zur Datenverarbeitung, widersprüchliche Dienstvereinbarungen und nicht zuletzt durch nachgewiesene Scheinselbständigkeit freier Dienstleister (Werkverträge) und der damit verbundenen Rückforderung sozialversicherungsrechtlicher Beiträge über viele Jahre ergeben. Die Beträge einer Rückforderung sowie eventueller Strafzahlungen können extrem schmerzhaft für den Arbeitgeber werden. Daher ist ein nachlässiger Umgang mit Werkverträgen völlig fehl am Platz.