Arbeitsunfall im Homeoffice – es kommt auf die Handlungstendenz an!
Wer im Homeoffice bei einer Tätigkeit im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit einen Unfall erleidet, hat Anspruch auf gesetzliche Unfallversicherung. Vorliegend hatte das Bundessozialgericht über einen Sturz auf der häuslichen Treppe zu entscheiden. Der erstmalige Weg vom Bett zur Arbeit sei daher als „Verrichtung im Interesse des Arbeitgebers“ zu qualifizieren und von der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst. (Bundessozialgericht, Urteil vom 08.12.2021, Aktz: B 2 U 4/21 R)