Mindestlohn auch für ausländische Pflegekräfte
In einen Privathaushalt entsendete ausländische Betreuungskräfte haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn der geleisteten Arbeitsstunden und Bereitschaftsdienst. Der Bereitschaftsdienst kann darin bestehen, dass die Betreuungskraft im Haushalt der zu betreuenden Person wohnen muss und grundsätzlich verpflichtet ist, zu allen Tag- und Nachtstunden bei Bedarf Arbeit zu leisten. Letztlich kommt es darauf an, wieviele Stunden tatsächliche Freizeit zur Verfügung standen.
Es ist bei Begründung des Betreuungsvertrages genau darauf zu achten, wie die Pflichten definiert werden und wie die Bereitschaftszeit gezahlt oder ausgeglichen wird. Weiter wird sinnvoll sein, die Form der täglichen Aufzeichnung der geleisteten Arbeitsstunden genau zu definieren.