Spätestens seit dem der Zoll in ein renommiertes großes Verlagshaus eingewandert ist, um die Angestelltenverhältnisse zu überprüfen, und im Vorfeld bereits ein anderes gewichtiges Verlagshaus Selbstanzeige gestellt hat, stehen auch andere Unternehmer der Medienbranche unter dem Verdacht, systematisch scheinselbständige Arbeitsverhältnisse zu befördern.
Anrechnung von Sonderzahlungen auf den gesetzlichen Mindestlohn
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in seiner Entscheidung vom 12. Januar 2016 über die Anrechnung von Sonderzahlungen auf den gesetzlichen Mindestlohn und die Berechnungsgrundlage für vereinbarte Zuschläge entschieden. Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro sei bei der Berechnung der Zuschläge nur bezüglich der Nachtarbeitszuschläge zugrunde zu legen. -Pressemitteilung Nr. 6/16 vom 27.01.2016
Gesetzesentwurf § 611 a BGB im Hinblick auf Scheinselbständigkeit
Man könnte auf die Idee kommen, dass Arbeitsministerin Nahles eine Korrektur der Folgen der Hartz Reformen im Hinblick auf die Scheinselbständigkeit erwägt. Der Referentenentwurf vom 16.11.15 des § 611 a BGB unternimmt jedenfalls den Versuch, die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in einen Text zu gießen, der Arbeitgebern sowie Arbeitnehmern Klarheit schaffen soll. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden jedoch noch keine „Löcher gestopft“. Bis zur finalen Fassung welche zum 01.01.2017 umgesetzt werden soll, wird klarstellend noch einiges dazukommen müssen.