Kanzlei für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Matthias Sziedat
Als Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei DSK DRAMBURG Rechtsanwälte berate ich Sie in Angelegenheiten rund um das Arbeitsrecht.
Ich stehen Ihnen zur Seite, um Ihre arbeitsrechtlichen Fragen zu klären und ein optimales Ergebnis für Sie zu erzielen.
Dabei behalte ich jederzeit den Blick auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und das Prozessrisiko sowie den damit verbundenen Zeitrahmen.
Meine kostenfreie Ersteinschätzung erfolgt telefonisch.
Erstberatung Aufhebungsvertrag
Arbeitsrecht
Arbeitszeugnis Korrektur
Arbeitsrechtliche Beratung, Arbeitsverträge und Geschäftsfühtrerverträge
Tarifrecht
Vertragsrecht
Top advice and representation for protection against dismissal and compensation
Kündigung mit Aufhebungsvertrag & Arbeitsamt
Top Kommunikation und Ergebnis im Streit um Aufhebungsvertrag / Abfindung
Ich kann Herrn Sziedat uneingeschränkt empfehlen. Er hat mich von Anfang an sehr gut beraten und gegenüber meinem Arbeitgeber vertreten. Besonders hervorzuheben ist neben seiner fachlichen Kompetenz das hervorragende Management des Prozesses. Er hat immer den richtigen Zeitpunkt für die Kommunikation gewählt, verlässlich Rücksprache mit mir gehalten und mich in den Prozess eingebunden – ohne mich dabei zu belasten bzw. mit den Themen zu „beschweren“. All das hat er mir abgenommen. Das Ergebnis ist eine Abfindung, mit der ich sehr zufrieden bin.
Ansprüche vom ehemaligen Arbeitgeber
Ich bin glücklich über die kompetente rechtliche Betreuung. Durch die zielorientierte Herangehensweise von Hr. Sziedat konnte zeitnah eine Lösung herbeigeführt werden. Ich bin ihm sehr dankbar und werde (was hoffentlich nicht so schnell wieder vorkommt) in arbeitsrechtlichen Fragen wieder auf Sie zukommen. Klare Weiterempfehlung!
Arbeitnehmer
Wer als Arbeitnehmer rechtlichen Rat sucht, möchte meist ein existentielles Problem, etwa eine Kündigung, gemeinsam einschätzen. Oft sind Verhandlungen mit dem Arbeitgeber aber emotional aufgeladen, was eine Konfliktlösung schwierig macht. Damit ist der optimalen Durchsetzung der Ansprüche, wie Abfindung & Arbeitszeugnis, kein Gefallen getan.
Mein Beratungsansatz beginnt damit, gemeinsam eine Strategie festzulegen und über die nächsten Schritte im Detail aufzuklären. Im Beispiel einer Kündigung wäre zu klären:
- Welche Chancen gibt es auf eine Weiterbeschäftigung?
- Welche Kompromisse müssen bei Änderungskündigungen eingegangen werden?
- Welche Punkte müssen in einen Auflösungsvertrag?
- Wie hoch kann eine Abfindung ausgereizt werden?
- Worin liegen die Gefahren eines überzogenen Verhandlungsziels?
- Welche Vereinbarungen führen zu Sperrzeiten?
- Was muss ich bei einer sofortigen Freistellung beachten?
- Wie kann ich ein besseres Zeugnis verhandeln?
Die Klärung dieser Fragen kann dabei helfen, die Emotionalität aus dem Konflikt zu nehmen. Es wird meist klarer, wie die nächsten Schritte verlaufen, was dazu beitragen kann, dass sich die persönliche Belastungssituation verbessert.
Im Anschluss an die strategische Beratung gehört zu meinen Aufgaben:
- die richtige Ansprache des Arbeitgebers, dessen Personal, HR- oder Rechtsabteilung
- die fristgemäße Einreichung von Klagen mit allen Ansprüchen
- die Verhandlungsführung vor Gericht
- ggf. umfassende Verhandlungen eines Vergleichs mit der Perspektive, alle Ansprüche geltend zu machen, sowie eine Sperrzeit zu vermeiden.
Erfahrungsgemäß führt die Durchsetzung der vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche durch eine anwaltliche Unterstützung zu einem besseren Ergebnis.
Wer über eine Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht verfügt, kann seine Ansprüche ohne Kostenrisiko (außer Selbstbeteiligung) geltend machen.
Arbeitgeber
Arbeitgeber müssen ihr Unternehmen zu wirtschaftlichem Erfolg führen. Es gibt leider immer wieder Arbeitnehmer, die sich gegen die Interessen des Teams und des Unternehmens stellen und damit den Arbeitgeber in seiner Handlungsfähigkeit gefährden.
Mitarbeiter, die das Betriebsklima durch vertragswidriges Verhalten gefährden, sollten auf Ihr Verhalten- innerhalb des rechtlichen Rahmens- aufmerksam gemacht werden. Wenn Arbeitnehmer also nicht mehr im Interesse des Unternehmens handeln, den Betriebsfrieden stören oder einen nicht mehr hinnehmbaren Leistungsabfall aufzeigen, übernehme ich Gespräche zur Konfliktbeilegung. Dabei ist zunächst durch Mediation an eine Wiedereingliederung, gegebenenfalls zu geänderten Bedingungen, zu denken.
Sollte es zur Aussprache von Abmahnungen kommen, ist zu beachten, dass Abmahnungen formell richtig erfolgen und im Kündigungsschutzprozess auch anerkannt werden.
Wir beraten kleine und mittelständische Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts unter Berücksichtigung der damit verbundenen Rechtsgebiete, insbesondere dem IT- und Medienrecht.
Aktuelles aus dem Arbeitsrecht
Das Arbeitsgericht Hamburg hat entschieden, dass die Anordnung der Durchführung eines Corona Schnelltests auf dem Betriebsgelände vom Weisungsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO gedeckt ist. Die Interessen des Arbeitgebers, insbesondere am Schutz der Mitarbeiter und Kunden vor dem Infektionsrisiko,…
Wer im Homeoffice bei einer Tätigkeit im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit einen Unfall erleidet, hat Anspruch auf gesetzliche Unfallversicherung. Vorliegend hatte das Bundessozialgericht über einen Sturz auf der häuslichen Treppe zu entscheiden. Der erstmalige Weg vom Bett zur Arbeit…
Auch das LAG stellt klar, dass eine Betriebsratswahl gerichtlich nur abgebrochen werden könne, wenn der Wahlvorstand bei Einleitung der Wahl offensichtlich nicht im Amt war oder die festzustellenden Mängel im Wahlverfahren zu einer nichtigen Wahl führen würden.Dies sei vorliegend nicht…
Der Arbeitgeber gestaltet den Betriebsablauf und organisiert den Einsatz seiner Arbeitnehmer. Daher ist er verpflichtet, dem Arbeitnehmer die zur Erfüllung der Arbeitsleistung notwendigen Betriebsmittel zur Verfügung zu stellen. Bei Fahrerinnen und Fahrern eines Lieferdienstes zählen dazu ein Fahrrad und ein…
Der Arbeitgeber hat hinreichende Hinweise gegen einen Arbeitgeber auf Spesenbetrug u.a. erhalten und darauf eine auf Compliance spezialisierte Kanzlei mit der Untersuchung und Aufklärung der Vorfälle beauftragt. Die Rechnung dieser Kanzlei wollte der Arbeitgeber nun vom Arbeitnehmer erstattet haben. Er…
Es geht um die als "Ran an den Speck" betitelte Entscheidung des BAG (Urteil 15.06.2021 - 9 AZR 413/19). Die anderweitige Verwertung eines Artikels, dessen Informationen während der Arbeitszeit gewonnen wurde ist zu genehmigen. Sollte entgegen einer Genehmigung dennoch eine…
In einen Privathaushalt entsendete ausländische Betreuungskräfte haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn der geleisteten Arbeitsstunden und Bereitschaftsdienst. Der Bereitschaftsdienst kann darin bestehen, dass die Betreuungskraft im Haushalt der zu betreuenden Person wohnen muss und grundsätzlich verpflichtet ist, zu allen Tag-…
Kündigt der Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis und reicht mit dem Tag der Kündigung seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung passgenau auf die Dauer der Kündigungsfrist ein, so hat das BAG ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit. (BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 149/21)Die ärztliche Bescheinigung ist damit…
Glaubt der Arbeitnehmer irrigerweise, er könne seine Arbeitsleistung verweigern, trägt er im Prozeß das Risiko, dass sich seine Rechtsauffassung als unzutreffend erweist. (LAG Sachsen, 31.07.2020 - 2 Sa 398/19)
Erweist sich eine Kündigung als rechtsunwirksam und fordert der Arbeitnehmer im Anschluss an den Prozeß Annahmeverzugslohn, so hat das BAG (27.05.2020 - 5 AZR 387/19) entschieden, dass der Arbeitgeber einen Auskunftsanspruch gegen den Arbeitnehmer auf die von der Agentur für…